Bevor ein neues Logistikprojekt startet, tauchen bei Verladern und Spediteuren immer wieder dieselben Kernfragen auf. Wer sie frühzeitig klärt, vermeidet spätere Missverständnisse und spart Zeit bei der Umsetzung.
Welche HGB-Pflichten gelten für meine Sendungen?
Viele Kunden sind unsicher, ob der Frachtvertrag nach § 407 HGB ausreicht oder zusätzliche Dokumente wie CMR-Frachtbriefe erforderlich sind. Die Antwort hängt vom Transportweg ab: Bei rein innerdeutschen Sendungen genügt der nationale Frachtbrief, sobald die Grenze überschritten wird, ist der CMR-Frachtbrief Pflicht. Wir empfehlen, bereits im Vorfeld die genaue Route und die beteiligten Länder zu prüfen – das ersetzt spätere Nachbesserungen.
Wie wird die CO₂-Bilanz pro Sendung erfasst?
Seit der EU-weiten Berichtspflicht fragen immer mehr Unternehmen nach konkreten Emissionswerten. Wir arbeiten nach dem GLEC-Framework und erfassen für jede Sendung die verbrauchte Dieselmenge, die zurückgelegte Strecke und den Fahrzeugtyp. Daraus berechnen wir den CO₂-Fußabdruck pro Tonnenkilometer. Kunden erhalten diese Daten als Anhang zur Rechnung – transparent und nachvollziehbar.
Welche Kosten entstehen bei grenzüberschreitenden Sendungen?
Neben den reinen Transportkosten fallen Zollabfertigungsgebühren, eventuelle Vorfinanzierung von Einfuhrabgaben und Kosten für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen an. Wir erstellen vorab eine detaillierte Kostenaufstellung, die alle Positionen auflistet. So sehen Kunden genau, wo ihr Geld bleibt und welche Posten verhandelbar sind.
Wie läuft die Abstimmung mit dem Zoll?
Die Zollabwicklung ist oft der zeitkritischste Schritt. Wir übernehmen die elektronische Vorabanmeldung über ATLAS und stellen sicher, dass alle erforderlichen Dokumente wie Handelsrechnung, Packliste und Ursprungsnachweis rechtzeitig vorliegen. Bei regelmäßigen Sendungen in dasselbe Drittland richtet sich ein vereinfachtes Zollverfahren ein, das den Aufwand deutlich reduziert.
Welche Haftungsregelungen gelten bei Transportschäden?
Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Schäden, die während der Beförderung entstehen. Die Haftungshöchstgrenze beträgt 8,33 SZR pro Kilogramm. Viele Kunden fragen, ob eine zusätzliche Transportversicherung sinnvoll ist. Wir raten dazu, wenn der Warenwert über 50.000 Euro liegt oder es sich um empfindliche Güter handelt. Die Police lässt sich direkt über uns abschließen.